Immobiliengeschäfte in der Türkei laufen anders als in Deutschland. Die Eigentumsübertragung erfolgt grundsätzlich über das Grundbuchsystem (Tapu). Makler, Reservierungsformulare oder private Zahlungsabreden ersetzen keine juristische Prüfung des Eigentums und der Transaktionsstruktur.

Vor dem Kauf: nicht nur den Verkäufer prüfen

Eine belastbare Prüfung umfasst je nach Objekt insbesondere die Eigentümerstellung, eingetragene Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten und sonstige Belastungen. Zusätzlich können Bau- und Nutzungsstatus, Projektunterlagen, kommunale Fragen, Miteigentum oder Vollmachten relevant sein. Bei Projektkäufen ist außerdem zu prüfen, welche rechtliche Position der Käufer vor der endgültigen Eigentumsübertragung tatsächlich erhält.

Zahlung und Eigentumsübertragung zusammen denken

Ein wesentlicher Risikopunkt ist die Reihenfolge von Kaufpreiszahlung und Tapu-Übertragung. Vertragsklauseln, Bankwege, Sicherheiten und Vollmacht sollten so abgestimmt sein, dass keine unnötige Vorleistung ohne kontrollierbare Gegenleistung entsteht.

Verkauf aus Deutschland

Eigentümer müssen für den Verkauf nicht in jedem Fall persönlich in die Türkei reisen. Eine passend formulierte Vollmacht kann den Verkauf über einen Vertreter ermöglichen. Entscheidend ist, dass die Vollmacht den konkreten Grundstücks- und Zahlungsprozess abdeckt und in einer in der Türkei akzeptierten Form erstellt wird.

Streit um Immobilien

Wir bearbeiten unter anderem Streitigkeiten zu Kaufverträgen, Eigentum, Miteigentum, Nutzung, Räumung, Mietverhältnissen, Grundbuchberichtigung und der Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums. Welches Verfahren einschlägig ist, hängt vom eingetragenen Recht und vom Ziel des Mandanten ab.

Ausländische Käufer und Erwerbsbeschränkungen

Ausländische natürliche Personen können in der Türkei grundsätzlich Immobilien erwerben, unterliegen aber gesetzlichen Beschränkungen etwa nach Lage, Flächengröße oder sicherheitsbezogenen Regelungen. Bei bestimmten Staatsangehörigkeiten oder Objekten können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein. Deshalb sollte die Erwerbsfähigkeit nicht pauschal vorausgesetzt werden.

Typische Unterlagen

  • Tapu-Kopie und genaue Objektangaben
  • Vertrags- oder Reservierungsunterlagen
  • Zahlungsplan und Zahlungsnachweise
  • Vollmacht oder Entwurf der geplanten Vollmacht
  • bei Gesellschaften: Vertretungs- und Registerunterlagen
  • bei Streit: gesamte Korrespondenz mit Verkäufer, Makler, Bauträger oder Miteigentümern

Immobilienanwalt in der Türkei: unabhängig prüfen, bevor Geld fließt

Beim Immobilienkauf in der Türkei sollte die rechtliche Prüfung unabhängig vom Makler und vom Verkäufer erfolgen. Der Anwalt prüft nicht nur den sichtbaren Tapu-Auszug, sondern ordnet Eigentümerstellung, Belastungen, Verfügungsbefugnis, Vertragslage, Zahlungsplan und die geplante Eigentumsübertragung zusammen ein. Bei Bauträger- oder Projektkäufen kommen weitere Risiken hinzu.

Immobilie in der Türkei aus Deutschland kaufen oder verkaufen

Viele Transaktionen lassen sich mit einer passend formulierten Vollmacht vorbereiten und durchführen. Entscheidend ist, dass Vollmacht, Kauf- oder Verkaufsvertrag, Zahlungsweg und Tapu-Termin aufeinander abgestimmt sind. Gerade bei Verkäufen aus Deutschland sollte außerdem vorab geklärt werden, welche Unterlagen, Bankwege und steuerlichen Schritte für den konkreten Vorgang benötigt werden.

Häufige Fragen

Brauche ich beim Immobilienkauf in der Türkei einen Anwalt?

Eine anwaltliche Begleitung ist nicht in jedem Erwerb gesetzlich vorgeschrieben. Für ausländische Käufer ist eine unabhängige rechtliche Prüfung jedoch besonders sinnvoll, bevor Anzahlungen oder der Kaufpreis gezahlt werden.

Was prüft ein Immobilienanwalt in der Türkei?

Je nach Objekt werden Eigentümerstellung, Grundbuch- und Tapu-Daten, Belastungen, Verfügungsbeschränkungen, Vertragsunterlagen, Zahlungsplan und die Voraussetzungen der Eigentumsübertragung geprüft.

Kann ich eine Immobilie in der Türkei aus Deutschland verkaufen?

Ein Verkauf kann häufig über eine speziell formulierte Vollmacht abgewickelt werden. Welche Form erforderlich ist, sollte vor der Beurkundung der Vollmacht mit dem geplanten Tapu-Verfahren abgestimmt werden.

Was ist Tapu?

Tapu bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch den türkischen Grundbuch- beziehungsweise Eigentumsnachweis. Für eine rechtliche Prüfung genügt es jedoch nicht immer, nur das sichtbare Dokument zu lesen; relevant können auch Registerinformationen und Belastungen sein.

Offizielle Orientierung

Für aktuelle Verfahrens- und Registerinformationen sind insbesondere die folgenden amtlichen Stellen relevant: