Wir beraten und vertreten bei Scheidungen und familienrechtlichen Verfahren mit Türkei-Bezug. Dazu gehören Verfahren in der Türkei ebenso wie die Frage, ob und wie eine deutsche Entscheidung in der Türkei anerkannt werden muss.

Typische Themen

  • Scheidungsverfahren in der Türkei
  • Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen
  • Unterhalts- und Sorgerechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug
  • Vermögensrechtliche Folgen und Vollstreckung
  • Vollmacht und Vertretung für Mandanten im Ausland

Familienrecht ist stark einzelfallabhängig. Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Datum und Inhalt früherer Entscheidungen sowie Zustellung können die richtige Verfahrensstrategie bestimmen.

Anwalt für Scheidung in der Türkei bei deutsch-türkischen Fällen

Bei grenzüberschreitenden Scheidungen ist zunächst zu klären, welches Gericht zuständig ist, ob bereits eine Entscheidung in Deutschland oder der Türkei vorliegt und welche Wirkung im jeweils anderen Staat benötigt wird. Erst danach sollten Scheidung, Anerkennung, Unterhalt, Sorge- oder Vermögensfragen getrennt geplant werden.

Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen

Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung ist für türkische Register und Folgefragen nicht in jeder Konstellation automatisch praktisch erledigt. Es ist zu prüfen, welcher Anerkennungs- oder Registerweg im konkreten Fall erforderlich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Häufige Fragen

Kann eine Scheidung in der Türkei geführt werden, wenn ich in Deutschland lebe?

Das kann möglich sein. Zuständigkeit, Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und die konkrete Verfahrensart müssen vorab geprüft werden.

Muss eine deutsche Scheidung in der Türkei anerkannt werden?

Je nach Fall muss geklärt werden, wie die deutsche Entscheidung in türkischen Registern und für weitere Rechtsfolgen wirksam gemacht wird. Der richtige Weg hängt von der konkreten Entscheidung und den Beteiligten ab.

Kann ich mich durch einen Anwalt in der Türkei vertreten lassen?

Viele Verfahrensschritte können über eine geeignete Vollmacht anwaltlich geführt werden. Ob persönliche Anwesenheit notwendig ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.