Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und bereits laufende Verfahren können die Zuständigkeit beeinflussen. Auch nach einer deutschen Scheidung kann in der Türkei ein Anerkennungsschritt erforderlich sein, wenn die Entscheidung dort in Registern oder Folgefragen berücksichtigt werden soll.
Unterlagen
Heiratsurkunde, Personenstandsdokumente, frühere Entscheidungen, Zustellungs- und Rechtskraftnachweise sowie Informationen zu Kindern und Vermögen sind typische Ausgangsunterlagen.
Folgefragen
Unterhalt, Sorge, Vermögen und Vollstreckung können eigenen Regeln und Verfahren folgen. Deshalb sollte nicht angenommen werden, dass eine Scheidungsentscheidung automatisch jede Folgefrage abschließend löst.