Wir vertreten Mandanten in zivil- und wirtschaftsrechtlichen Verfahren vor türkischen Gerichten und koordinieren die praktische Umsetzung über UYAP, Gerichte, Vollstreckungsämter und sonstige zuständige Stellen.
Vor der Klage: Beweise und Ziel klären
Welche Tatsachen müssen bewiesen werden? Welche Dokumente liegen bereits vor? Müssen elektronische Kommunikation, Handelsbücher, Sachverständigenbefunde oder sonstige Beweise gesichert werden? Und ist eine Klage überhaupt der wirtschaftlich beste Weg? Diese Fragen gehören vor die Klage, nicht in deren letzten Abschnitt.
Einstweilige Maßnahmen und Sicherung
Wenn Vermögenswerte gefährdet sind oder der spätere Rechtsschutz leerzulaufen droht, können je nach Anspruch Sicherungsmaßnahmen in Betracht kommen. Voraussetzungen, Sicherheitsleistung und Umfang sind einzelfallabhängig. Deshalb muss die Eilstrategie eng mit dem Hauptanspruch abgestimmt werden.
Verfahren, Sachverständige und Rechtsmittel
Viele türkische Zivil- und Wirtschaftsstreitigkeiten werden durch Sachverständigengutachten und formelle Beweisfragen geprägt. Wir begleiten das Verfahren, werten Gutachten aus und prüfen Rechtsmittelmöglichkeiten. Konkrete Fristen richten sich nach Verfahrensart und Zustellung.
Das Urteil ist nicht das Ende
Wenn der Gegner nicht freiwillig erfüllt, muss vollstreckt werden. Vermögensrecherche, Vollstreckungstaktik und Sicherung sollten deshalb bereits während des Erkenntnisverfahrens berücksichtigt werden.
Offizielle Orientierung
Für aktuelle Verfahrens- und Registerinformationen sind insbesondere die folgenden amtlichen Stellen relevant: