Wir beraten deutschsprachige Unternehmen, Gesellschafter und Investoren im türkischen Gesellschafts- und Handelsrecht. Im Mittelpunkt stehen belastbare Strukturen: Wer darf unterschreiben? Welche Beschlüsse sind nötig? Wie werden deutsche Muttergesellschaft und türkische Tochter praktisch koordiniert? Was passiert bei Gesellschafterkonflikten, Finanzierung oder Exit?
Gesellschaft gründen: zuerst Struktur, dann Register
Die häufigsten Kapitalgesellschaften sind die Limited Şirket und die Anonim Şirket. Welche Form passt, hängt nicht nur von Mindestkapital und Gründungskosten ab, sondern von Beteiligungsstruktur, Governance, Finanzierung, geplantem Exit, Investorenkreis und regulatorischen Anforderungen. Ausländische Investoren können türkische Gesellschaften grundsätzlich auch ohne türkischen Mitgesellschafter halten; sektorale Besonderheiten bleiben zu prüfen.
Wir strukturieren Gründungen, bereiten gesellschaftsrechtliche Dokumente vor und koordinieren die Schritte mit Handelsregister, Notar, Steuer- und Buchhaltungsteam. Falke law.tax verbindet dabei Rechts- und Steuerperspektive innerhalb derselben Kanzleistruktur.
Laufende Corporate-Betreuung
- Geschäftsführer- und Vorstandsbestellungen sowie Vertretungsregelungen
- Gesellschafter- und Hauptversammlungsbeschlüsse
- Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen und Satzungsänderungen
- Handelsregisteranmeldungen und Corporate Housekeeping
- Vollmachten, Unterschriftszirkulare und interne Kompetenzordnungen
- Koordination mit ausländischer Muttergesellschaft und Management
Gesellschaftervereinbarung und Konfliktvorsorge
Gerade bei Joint Ventures oder Familiengesellschaften genügt die Satzung allein oft nicht. Themen wie Finanzierungspflichten, Informationsrechte, Vorkaufsrechte, Drag/Tag-Regeln, Deadlock, Wettbewerbsverbote, Geschäftsführung, Exit und Streitbeilegung sollten mit der tatsächlichen Beteiligungsstruktur abgestimmt werden.
Gesellschafterstreit und Organhaftung
Wenn Vertrauen verloren geht, zählt Geschwindigkeit: Zugriff auf Unterlagen, Wirksamkeit von Beschlüssen, Vertretungsmacht, Bankzugänge, Sicherung von Gesellschaftsvermögen und mögliche gerichtliche Maßnahmen müssen zusammen betrachtet werden. Wir unterstützen bei Beschlussanfechtung, Informations- und Auskunftsthemen, Geschäftsführerfragen und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
M&A und Beteiligungserwerb
Bei Anteilskauf oder Unternehmensverkauf begleiten wir die rechtliche Due Diligence, Vertragsverhandlung und Umsetzung. Typische Prüffelder sind Eigentum an Anteilen, Verbindlichkeiten, wesentliche Verträge, Personal, Immobilien, Genehmigungen, Rechtsstreitigkeiten, Steuer- und Compliance-Risiken sowie Closing-Voraussetzungen.
Deutsche Erwartungen, türkische Corporate-Praxis
Deutsche Muttergesellschaften erwarten häufig Beschlussketten, Dokumentation und Verantwortlichkeiten in einer Form, die in der Türkei anders organisiert wird. Unsere Aufgabe ist, diese Erwartungen in eine rechtlich funktionierende türkische Struktur zu übersetzen – ohne unnötige Formalität, aber mit sauberer Nachweisbarkeit.
Anwalt für Gesellschaftsrecht in der Türkei: wann ist Beratung besonders wichtig?
Typische Mandate entstehen nicht nur bei der Firmengründung in der Türkei. Rechtlicher Beratungsbedarf besteht auch, wenn ein deutscher Gesellschafter in eine bestehende türkische Gesellschaft einsteigt, Geschäftsanteile verkauft werden, Vertretungsbefugnisse geändert werden, Kapitalmaßnahmen anstehen oder ein Konflikt zwischen Gesellschaftern die Handlungsfähigkeit blockiert.
Für deutsche Unternehmen ist außerdem die Schnittstelle zwischen Muttergesellschaft und türkischer Tochter wichtig: Beschlüsse, Vollmachten, Unterschriftsregeln, Bankzugänge und Handelsregistereintragungen müssen in der Türkei rechtlich wirksam und im Konzern nachvollziehbar sein.
Firmengründung und Unternehmensgründung in der Türkei
Die Registereintragung ist nur ein Teil der Gründung. Vorher sollten Gesellschaftsform, Gesellschafterstruktur, Geschäftsführung, Vertretung, Finanzierung und spätere Beteiligungs- oder Exit-Szenarien geklärt werden. Gerade bei ausländischen Gesellschaftern müssen außerdem die erforderlichen ausländischen Dokumente, Vollmachten und Registerschritte sauber vorbereitet werden.
Häufige Fragen
Kann ein deutsches Unternehmen eine Gesellschaft in der Türkei gründen?
Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich an türkischen Gesellschaften beteiligt sein. Je nach Branche, Gesellschaftsform und Tätigkeit können zusätzliche Anforderungen oder Genehmigungen zu prüfen sein.
Limited Şirket oder Anonim Şirket – welche Form ist sinnvoll?
Das hängt unter anderem von Gesellschafterstruktur, Governance, Finanzierung, Investoren, geplanter Anteilsübertragung und Exit ab. Die Entscheidung sollte deshalb nicht nur nach Gründungskosten getroffen werden.
Was tun bei einem Gesellschafterstreit in der Türkei?
Zuerst sollten Satzung, Gesellschafterstruktur, Vertretungsmacht, Beschlüsse, Handelsregister, Bankzugänge und verfügbare Unterlagen gesichert und geprüft werden. Danach lässt sich entscheiden, ob Verhandlung, Beschlussmaßnahme, einstweiliger Rechtsschutz oder Klage sinnvoll ist.
Kann eine Gesellschaft in der Türkei per Vollmacht gegründet werden?
Viele Gründungs- und Registerschritte können über Vollmacht vorbereitet oder durchgeführt werden. Inhalt und Form der Vollmacht müssen zur konkreten Gesellschaftsform und zum vorgesehenen Verfahren passen.
Offizielle Orientierung
Für aktuelle Verfahrens- und Registerinformationen sind insbesondere die folgenden amtlichen Stellen relevant: