Ausländische Investoren können in der Türkei in vielen Branchen eine Gesellschaft vollständig halten. Die praktische Frage ist daher selten „Darf ich gründen?“, sondern „Welche Struktur passt zu meinem Geschäft und wie behalte ich Kontrolle?“
Limited Şirket oder Anonim Şirket?
Beide sind Kapitalgesellschaften, aber Governance, Organstruktur, Anteilsübertragung und Finanzierung unterscheiden sich. Die A.Ş. kann bei komplexeren Beteiligungs- oder Investorenstrukturen Vorteile bieten; die Limited Şirket ist für viele operative Tochtergesellschaften eine praktikable Form. Eine pauschale Wahl allein anhand des Gründungsaufwands ist nicht sinnvoll.
Vertretungsmacht ist ein Kernthema
Wer darf die Gesellschaft allein binden? Gibt es Gesamtvertretung oder interne Limits? Welche Beschlüsse brauchen Gesellschafter oder Vorstand? Gerade deutsche Muttergesellschaften sollten Unterschrifts- und Freigaberegeln frühzeitig abstimmen.
Register, Steuer und Bank
Die gesellschaftsrechtliche Gründung läuft über das türkische Handelsregister und das MERSİS-System. Steuerliche Registrierung, Buchhaltung, Bankkonto und gegebenenfalls weitere Genehmigungen müssen koordiniert werden. Falke law.tax kann diese Schnittstellen zwischen Recht und Steuer innerhalb derselben Kanzleistruktur begleiten.
Nach der Gründung beginnt Corporate Housekeeping
Beschlüsse, Registeränderungen, Kapitalmaßnahmen, Gesellschafterwechsel und Vollmachten sollten laufend dokumentiert werden. Vernachlässigte Corporate-Unterlagen werden spätestens bei Bank, Investor, Due Diligence oder Streit teuer.
Anwaltliche Unterstützung
Für Gründung, laufende Corporate-Betreuung oder Beteiligungsfragen finden Sie unsere anwaltlichen Leistungen unter Gesellschaftsrecht in der Türkei.