Viele Eigentümer leben dauerhaft in Deutschland und möchten für einen Verkauf nicht mehrfach in die Türkei reisen. Mit einer geeigneten Vollmacht kann die Abwicklung häufig durch einen Vertreter erfolgen.

Zuerst den Grundbuchstatus prüfen

Bevor ein Käufer gesucht oder ein Preis verbindlich zugesagt wird, sollte geklärt sein, wer als Eigentümer eingetragen ist und ob Hypotheken, Pfändungen, Miteigentum oder andere Einschränkungen bestehen.

Vollmacht passend zum Verkauf

Die Vollmacht muss die für die konkrete Eigentumsübertragung erforderlichen Befugnisse enthalten. Wird sie in Deutschland erstellt, sind Form, Apostille und Übersetzung rechtzeitig zu koordinieren. Ein türkisches Konsulat kann in vielen Fällen eine praktische Alternative sein.

Kaufpreis und Bankweg

Die Kaufpreiszahlung sollte so strukturiert sein, dass Verkäufer und Käufer wissen, wann welcher Betrag fließt und welche Nachweise vorliegen. Bei Auslandsüberweisungen, Steuerfragen oder Kontoproblemen sollte die Bankabwicklung frühzeitig geklärt werden.

Übergabe und Vollzug

Schlüssel, Besitz, laufende Kosten, Hausgeld, Mieter und Versorgungsverträge sollten nicht als Nebensache behandelt werden. Ein sauberer Closing-Ablauf verhindert spätere Streitigkeiten.