In der Türkei wird Eigentum an Immobilien über das Grundbuchsystem übertragen. Gerade ausländische Käufer verlassen sich häufig stark auf Makler oder Projektverkäufer. Diese können den Verkauf organisieren, ersetzen aber keine unabhängige rechtliche Prüfung.

1. Wer ist Eigentümer und was ist eingetragen?

Die Tapu-Daten müssen zum Verkäufer und zum Objekt passen. Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten und sonstige Eintragungen können die Transaktion beeinflussen. Bei Gesellschaften ist zusätzlich die Vertretungsmacht des Verkäufers zu prüfen.

2. Was wird tatsächlich verkauft?

Wohnung, Grundstück, Anteil, noch nicht fertiggestellte Einheit oder Projektanspruch sind rechtlich unterschiedliche Positionen. Baurechtlicher und tatsächlicher Zustand sollten zur wirtschaftlichen Erwartung des Käufers passen.

3. Wann fließt der Kaufpreis?

Die Zahlungsstruktur sollte mit Eigentumsübertragung, Löschung von Belastungen und etwaigen Sicherheiten abgestimmt sein. Hohe Vorauszahlungen ohne ausreichende Absicherung erhöhen das Risiko.

4. Kann über Vollmacht gekauft werden?

Ja, viele Transaktionen können über eine passend formulierte Vollmacht abgewickelt werden. Für Tapu-Geschäfte sind jedoch spezielle Befugnisse und Formanforderungen wichtig.

Anwaltliche Unterstützung

Für eine konkrete Kauf-, Verkaufs- oder Tapu-Prüfung finden Sie unsere Leistungen unter Anwalt für Immobilienrecht in der Türkei.