Wir beraten ausländische Privatpersonen und Unternehmen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen in der Türkei. Da Verwaltungspraxis und Dokumentanforderungen sich ändern können, prüfen wir konkrete Anträge anhand des aktuellen Falles statt statische Checklisten zu versprechen.
Typische Themen
- Aufenthaltserlaubnis (Ikamet)
- Arbeitserlaubnis und Einsatz ausländischer Mitarbeiter
- Staatsangehörigkeitsfragen
- Behördliche Ablehnungen und Rechtsbehelfe
- Verbindung zu Gesellschafts-, Arbeits- oder Immobilienfragen
Ikamet und Aufenthaltserlaubnis in der Türkei
Aufenthaltstitel hängen vom Aufenthaltszweck, der persönlichen Situation, den eingereichten Nachweisen und der aktuellen Verwaltungspraxis ab. Deshalb ist eine allgemeine Internet-Checkliste kein Ersatz für die Prüfung des konkreten Antrags, insbesondere wenn bereits eine Ablehnung oder Frist läuft.
Arbeitserlaubnis und Unternehmen
Bei ausländischen Geschäftsführern, Gesellschaftern oder Mitarbeitern greifen Aufenthalts-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht oft ineinander. Die geplante Funktion, Arbeitgeberstruktur und tatsächliche Tätigkeit sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Häufige Fragen
Was bedeutet Ikamet?
Ikamet wird im Alltag als Bezeichnung für die türkische Aufenthaltserlaubnis verwendet. Voraussetzungen und Unterlagen hängen vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab.
Brauche ich für eine Tätigkeit in der Türkei eine Arbeitserlaubnis?
Ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist und welches Verfahren gilt, hängt von Tätigkeit, Status und Arbeitgeberstruktur ab. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis sind nicht dasselbe.
Was kann man gegen eine Ablehnung tun?
Bei einer Ablehnung sollten Bescheid, Zustellung, Begründung und laufende Fristen sofort geprüft werden. Der mögliche Rechtsbehelf richtet sich nach dem konkreten Verwaltungsakt.