In Deutschland werden Fachanwaltstitel nur für bestimmte anerkannte Fachgebiete verliehen. „Türkisches Recht“ ist kein eigener Fachanwaltstitel. Wer damit wirbt, sollte genau erklären, welche Zulassung und welche tatsächliche Erfahrung dahinterstehen.

Was stattdessen zählt

  • Welche Rechtsordnung ist Gegenstand der Beratung?
  • Ist der Anwalt in der Türkei als Avukat zugelassen und praktisch tätig?
  • Kann er das konkrete Verfahren vor türkischen Stellen selbst bearbeiten?
  • Versteht er die grenzüberschreitenden Dokument- und Vollstreckungsfragen?
  • Kann er dem deutschsprachigen Mandanten Risiken klar erklären?

Falke law.tax ist eine in Istanbul ansässige Kanzlei. Die Partner sind in der Türkei anwaltlich tätig und verfügen über Deutschland-Erfahrung in Ausbildung beziehungsweise Berufspraxis.