Partner | Dr. iur. | LL.M.
Dr. Fatih Doğan
Mitbegründer und Partner von Falke law.tax mit langjähriger Deutschland-Türkei-Erfahrung, Promotion in Deutschland und besonderem Fokus auf wirtschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Mandate.
Profil
Dr. Fatih Doğan ist Mitbegründer und Partner der im Jahr 2007 gegründeten Kanzlei Falke law.tax in Istanbul. Er betreut Unternehmen und Privatpersonen insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Steuerrecht und erneuerbare Energien.
Sein Profil verbindet eine ausgeprägte Deutschland-Türkei-Erfahrung mit wissenschaftlicher Tiefe und praktischer anwaltlicher Umsetzung in der Türkei. Vor Gründung von Falke law.tax leitete er bei einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim den Turkish Desk. Dadurch kennt er nicht nur die türkische Rechtswirklichkeit, sondern auch die Erwartungshaltung deutschsprachiger Mandanten an Struktur, Kommunikation und verlässliche Mandatsführung.
In wichtigen wirtschaftsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Türkei-Mandaten ist Dr. Doğan einer der zentralen strategischen Partner der Kanzlei. Seine Stärke liegt vor allem in der Verbindung von Unternehmensberatung, steuerlicher Einordnung, Gesellschaftsstruktur, Vertragsgestaltung und praktischer Umsetzung in der Türkei.
Werdegang
Dr. Doğan studierte Rechtswissenschaften an der Universität Istanbul. Anschließend absolvierte er ein Masterstudium (LL.M.) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und promovierte an der Universität Mannheim. Diese Ausbildung prägt seine Arbeitsweise bis heute: strukturiert, analytisch und mit besonderem Verständnis für grenzüberschreitende Sachverhalte.
Vor der Kanzleigründung war er in Deutschland tätig und leitete den Turkish Desk einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim. Seit Gründung von Falke law.tax begleitet er Mandanten bei komplexen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen in der Türkei.
Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Istanbul, der Deutsch-Türkischen Außenhandelskammer Istanbul, der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung und des Deutschen Forums für Erbrecht. Zudem ist er gerichtlich vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für die deutsche und türkische Sprache.
Kompetenzen
Dr. Doğan berät insbesondere dort, wo Unternehmensinteressen, Vertragsbeziehungen, steuerliche Fragen und türkische Verfahrenspraxis zusammenkommen. Das betrifft sowohl klassische Unternehmensmandate als auch grenzüberschreitende Privatmandate mit wirtschaftlichem Gewicht.
Typische Mandate
- Gesellschaftsrechtliche Strukturierung, Gründung, Umwandlung, Anteilsübertragung und Liquidation türkischer Gesellschaften.
- Beratung ausländischer Unternehmen bei Markteintritt, Vertragsstruktur, Vertrieb, Niederlassung und laufender Compliance in der Türkei.
- Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen, insbesondere bei Geschäftsführern, Schlüsselpersonal und internationalen Arbeitgeberstrukturen.
- Erbrechtliche und steuerliche Einordnung von Nachlässen mit wirtschaftlicher oder gesellschaftsrechtlicher Komponente.
- Begleitung von M&A-Prozessen, Due-Diligence-Prüfungen und wirtschaftsrechtlichen Transaktionen in der Türkei.
- Rechtliche Begleitung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und anderer investitionsbezogener Vorhaben.
Erste Einschätzung
Sie haben eine Rechtsfrage mit Bezug zur Türkei?
Schildern Sie kurz Ziel, Beteiligte, vorhandene Unterlagen und laufende Fristen. Danach lässt sich einschätzen, welcher Weg sinnvoll ist.